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Wie Lang ist Lebenslange Garantie?
Verfasst: Mo 12. Mär 2012, 22:08
von Bloody_Kain
Nabend auch. Hab grad nicht schlecht gestaunt.
Hab hier einen DVI Adapter (DVI ist ein Grafikkartenanschluss und den Adapter braucht man um VGA Monitore an eine DVI Graka anschließen zu können. Ich schreib das nur weil es tatsächlich Leute geben soll die das nicht kennen.

)
auf dem hinten steht, dass er Lebenslange Garantie hat.
Bei einigen steht dahinter aber ein kleines *.
Unten steht dann in ganz klein:
In D und A nur 30 Jahre, in CH nur 10 Jahre genauso wie in Frankreich und Italien. ^^
Da kommt man doch ins grübeln oder?
Wie lange ist also Lebenslänglich?
Verfasst: Di 13. Mär 2012, 00:55
von tonidoc
Hi Bloody_Kain
Lustige Garntie, habe ich bis jetzt auch noch nicht gehört, in der Schweiz also nur 10 Jahre? Zum totlachen. So wie mir ist, dauert sogar Lebenslänglicher Knast in der Schweiz länger als 10 Jahre, grinsen.
MfG tonidoc
Verfasst: Di 13. Mär 2012, 11:19
von Umbra
ja, früher gab es noch lebenslange garantie, dies ist aber seit geraumer zeit nicht mehr erlaubt. warum weiß ich nciht, ich vermute es liegt daran, das man kein gläubigeranspruch mehr haben kann, sollte die firma bankrot gehen, wie dazumals benq. Und das die garantie irgendwann erlischt und das gerät nicht immer weiter vereerbt werden kann und sich die garntie somit unendlich verlängern könnte.
Ich kenn die regelung, allerdings nicht aus dem elektorbereich, sondern aus der küche.
dort waren es unsere AMC-Töpfe, welche von Lebenslang (ganzes leben + vererbung) auf Lebenslang (sprich 30 Jahre) herabgestuft wurden. die verkäufer nannten uns daraufhin den einfachen trick, die geräte (in demfall kochtöpfe und pfannen) immer nach 30 Jahren abzugeben und dafür neue zu bekommen, somit hätten diese wiederum 30 jahre garantie und man hätte quasi immer noch die Lebenslange garantie.
so weit von mir.
Gruß
Umbra
Verfasst: Di 13. Mär 2012, 15:33
von Zalduras
Hoi,
es gibt ja diese Tupperwaren die immer auf den Tupperwarenpartys gekauft wurden, mir wurde das so erklärt, das die nicht kaputt gehen und das man auch nach 50 Jahren garantie in anspruch nehmen kann.
Ich vermute mal, dass es kaum einer macht, deshalb können die es auch anbieten.
Also, wird wohl das lebenslang auch vom Hersteller definiert, was dieser unter lebenslang versteht.
Grüße
Zalduras
Verfasst: Di 13. Mär 2012, 19:03
von Bloody_Kain
Aha, also sterben die Schweizer schneller als wir Deutschen?
10 Jahre versus 30 Jahre? xD
Toni sieht schlecht für dich aus. ^^ *scherz*
Verfasst: Di 13. Mär 2012, 22:15
von tonidoc
Hi Bloody_Kain
Werde mich darauf vorbereiten, grinsen.
MfG tonidoc
Verfasst: Di 13. Mär 2012, 22:16
von Zalduras
Ich vermute das Toni überdurchschnittlich alt wird ... ^^
Verfasst: Di 13. Mär 2012, 22:18
von tonidoc
Hi Zalduras
Mal danke. Ja für Nudefix wäre dies schon gut
MfG tonidoc
Verfasst: Mi 14. Mär 2012, 00:07
von Mr.Gnom
Hmmm
... und wie ist das dann, wenn man(frau) in der Schweiz lebenslänglich in den Knast kommt ?
Bekommt man dann auch nur 10 Jahre aufgebrummt oder geben die einem dann noch 50 Jahre Sicherheitsverwahrung ?
Gruss
Mr.Gnom
Verfasst: Mi 14. Mär 2012, 00:13
von tonidoc
Hi Mr.Gnom
Lebenslänglich ist ja so ein Witz. In der Schweiz ist lebenslänglich 25 Jahre, was soll da lebenslänglich sein?
MfG tonidoc
Verfasst: Mi 14. Mär 2012, 00:17
von Mr.Gnom
tonidoc hat geschrieben:In der Schweiz ist lebenslänglich 25 Jahre, was soll da lebenslänglich sein?
Hi Toni
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber bei uns sind es nur 15 Jahre, wobei man in vielen Fällen nur 2/3 absitzen muss.
Gruss
Mr.Gnom
Verfasst: Mi 14. Mär 2012, 00:58
von Bloody_Kain
Joh, wobei mich mal interessieren würde, wie so ne Sicherheitsverwahrung aussieht.
DAS ist ja dann das eigentliche Lebenslänglich.
Wo kommen die hin? Was wird mit denen gemacht?
Kommen die dann in den offenen Vollzug?
Wir haben hier inner nähe... ok 50km Luftlinie, ne Irrenanstalt wo schon mehrmals Leute, sogar aus den Geschlossenen Bereichen ausgebückst sind und nicht alle hat man wieder eingefangen!
Gut, einige von denen sind relativ Harmlose Spinner, die Mal zuoft mist gebaut haben, oder deren Behinderungen zu gravierend waren. Andere sind aber Psychisch gestörte Schwerverbrecher!
Da wird es echt gefährlich wenn die mal raus kommen.
Übrigens, Achtung Flachwitz, wo liegt der Unterschied zwischen unseren Verrückten und denen im fernen Osten?
Unsere Sperren wir weg und bei denen gehen die zu den Taliban und arbeiten da als Bombenkuriere. xD
Einmalige Aufstiegsmöglichkeiten, im wahrsten Sinne des Wortes. ^^
(Wobei ich ja nicht glaube dass die in ihren Himmel kommen. Selbstmörder und Mörder kommen da eigentlich nicht rein.
Allerdings, wenn es die Daedra geben würde, hätten diese bestimmt ihren Spaß mit diesen Typen.)
Ach ja noch was. In dem Film Beetlejuice heist es ja, man kommt so ins Nachleben wie man gestorben ist.
Wie mögen dann wohl diese bombigen Kurriere da ankommen?
Ja ist ein ernstes Thema ich weis, aber wenn man das nicht ab und an mit etwas Humor nimmt, machts einen Fertig.
Kann nur von Glück sagen das Deutschland und umliegende Westländer da noch ziemlich ihre Ruhe haben. Wer weis wie lange das so bleibt. -.-
Verfasst: Mi 14. Mär 2012, 08:10
von Glenn
habe gerade vor ein paar Tagen eine Autoreklame gesehen und da stand GROSS GESCHRIEBEN:
Lebenslange Garantie
und weiter unten im klein gedruckten stand 140'000km
ich glaube die halten uns alle für voll Idioten..anders ist das doch nicht zu erklären....grins
gruss
glenn
Verfasst: Mi 14. Mär 2012, 12:05
von Umbra
Mr.Gnom hat geschrieben:tonidoc hat geschrieben:In der Schweiz ist lebenslänglich 25 Jahre, was soll da lebenslänglich sein?
Hi Toni
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber bei uns sind es nur 15 Jahre, wobei man in vielen Fällen nur 2/3 absitzen muss.
Gruss
Mr.Gnom
Bei uns ist eiine lebenslängliche gefängnissstrafe auch 25 jahre, sie wird aber so gut wie nie verhängt und wenn doch (zb Mord) werden die insassen meist wegen guter führung nach 15 jahre entlassen. dies geschiet nicht, wenn die besondere schwere der schuld fetsgestellt wurde (passiert auch nicht all zu oft).
Manchmal gibt es nach den 25 jahren noch ein sicherheitverwahrung.
dazu hab ich gerade letztens gelesen, das laut europäischen gerichtshof dieser unte rumständen nur auf 10 jahre begrenzt seien darf. in deutschland galt eine andere regelung, weshalb einige häftlijge, bzw exhäftlinge jetzt auf schadensersatz klagen. weils ie 18 und 22 jahre sicherheitsverwahurng hatten und die zeit die über die 10 jahre hinbaus ging, wollen sie nun finanziell erstezt bekommen. da geht es um run 400.000 €. Verückte sache und verücktes land, wo die täter noch belohnt werden für ihre tat O.o
Gruß
Umbra
Verfasst: Mi 14. Mär 2012, 17:54
von MDuss
In diesem Fall sitzen die Verrückten in der EU-Regierung oder Parlament, oder wie immer man das Ding nennen will.
Kann man diese Irren auch in die Klapse einweisen lassen?
So irre wie die sind, so irre ist kein Irrer.
MfG
MDuss